GeGo´s - Ihr Spezialist für Baum- und Gartenpflege
Wir bieten Ihnen fachgerechte Baumpflege und Gartenarbeiten, Baumfällung und Hecken- oder Sträucherschnitt, Pflanzungen und Entsorgung von Gartenabfällen oder Schnittgut an.
Regelmäßige Pflege gehört zu unseren Kernkompetenzen.
GeGo´s – Gerhard Gotta
Baum- und Gartenpflege mit Erfahrung, Sorgfalt und Verantwortung.
Bei Gegos – Gerhard Gotta steht saubere, fachgerechte Arbeit an erster Stelle.
Wir bieten Ihnen professionelle Leistungen rund um Baum und Garten, zuverlässig, sicher und zu fairen Konditionen.
Verantwortung für Natur & Umwelt
Bäume sind lebendige Organismen. Sie prägen unsere Umwelt und brauchen, wie alles Lebendige, Pflege und Aufmerksamkeit.
Eine fachgerechte Baumpflege fördert das Wachstum, beugt Schäden vor und erhält den natürlichen Charakter Ihres Grundstücks.
Unsere Dienste
Baum- und Gartenpflege aus einer Hand.
Bei Gego´s – Gerhard Gotta erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um Baum, Garten und Grundstückspflege – fachgerecht, zuverlässig und sauber ausgeführt. Wir arbeiten mit Erfahrung, modernen Werkzeugen und einem klaren Anspruch:
Gute Arbeit, faire Preise und zufriedene Kunden.

Baumpflege
Ob Rückschnitt, Pflege, Rodung oder komplette Fällung – wir führen alle Arbeiten sorgfältig, sicher und sauber durch.
Jeder Baum wird individuell beurteilt, damit die richtige Maßnahme getroffen wird – immer mit Blick auf Sicherheit, Gesundheit und Erhalt des Bestands.
Jungbaumschnitt / Erziehungsschnitt
Einen Erziehungsschnitt an Jungbäumen nimmt man vor um schnell, kostengünstig und schonend einen sicheren und alt werden Baum zu erziehen. Somit ist die Jungbaumpflege der wichtigste Schnitt, um später wenig Arbeit und Kosten zu verursachen.
Schon bei der Pflanzung ist auf einen geeigneten Standort und eine geeignete Baumart zu achten. 2-4 Jahre nach der Pflanzung und dem Pflanzschnitt erfolgt der erste Erziehungsschnitt. Das Lichtraumprofil wird erhöht (die untersten Äste entfernen), Fehlentwicklungen (Zwiesel, reibende und/oder eingewachsene Äste und Konkurrenztriebe) werden entfernt. Die kleinen Schnittstellen verheilen und überwallen schnell.
Erneuter Korrekturschnittbei Jungbäumen nach 3 - 4 Jahren
Nach weiteren 3 - 4 Jahren erfolgt ein erneuter Korrekturschnitt. Dieser wird konsequent alle 3-4 Jahre wiederholt, so das nach 15-20 Jahren der Baum 4-5 mal geschnitten wurde.
Die Kronenarchitektur ist nun sicher, wodurch aufwändige Kronensicherungen oder Einkürzungen zukünftig entfallen.
Der Zeitaufwand, der für den Baum in den ersten 20 Standjahren anfällt, beläuft sich zusammen auf gerade einmal 90 Minuten!
Ohne diese 90 Minuten Jungbaumpflege kann nach 20 Jahren schnell ein vierstelliger Betrag an Kosten und großen Schnittstellen am Baum entstehen, die dann weitere Pflegemaßnahmen nach sich ziehen!
Baumpflege
Alle Schnittmaßnahmen erfolgen unter Einhaltung der ZTV(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
- Zustandskontrolle
- Schadstellenüberprüfung
- Schadstellenentlastung
- Totholzentfernung
- Kronenreduktionen
- Fremdbewuchs entfernen
- Fassaden frei schneiden
- Kronensicherung einbauen
- Lichtraumprofil über Straßen und Gehwegen
Baumfällung
Manchmal ist ein Baum zu groß, zu alt, krank oder durch andere Umstände so stark beschädigt, dass die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Somit ist er bei Gefährdung für Mensch und Sachgut zu fällen. Die jeweilige Methode der Baumfällung setzt hohe Qualifikation und Sachverstand mit praktische Erfahrung voraus. Je nach örtlicher Gegebenheit muss entschieden werden, welche Mittel optimal eingesetzt werden können.
Dies können sein:
- Fällung durch Seilklettertechnik
- Fällung durch Hubarbeitsbühne
- Fällung durch Autokran
- Fällung durch einen Fällgreifer oder durch sichere Fälltechniken vom Boden aus
In einigen Gemeinden muss eine Fällung, je nach Baumart, Größe oder Umfang genehmigt werden (Baumschutzsatzung). Die zuständigen Gemeindeämter können weiterhelfen.
Kronensicherung
Um die Windbruchsicherheit zu erhöhen, ist es nicht immer nötig große Teile der Krone zu entfernen.
Die Kronensicherung gewährleistet eine gegenseitige Abstützung der Äste und vermindert so ein Abbrechen bei Nassschnee und Starkwind. Wir empfehlen in der Regel eine Kronensicherung, wenn ein Baum verschiedene strukturelle Schwächen oder Gefahrenquellen hat. Es kann sich beispielsweise um einen Baum mit zwei oder mehr Hauptästen, einen mehrstämmigen Baum oder um alte, erhaltenswerte Bäume handeln.
Wurzelstockfräsung / Wurzelrodung
Der Wurzelstock ist der zum Großteil unter der Erdoberfläche liegende Teil des Baumes, der nach der Fällung zurückbleibt.
Die Wurzel wird bei kleineren Exemplaren ausgegraben, jedoch vermehrt durch Spezialmaschinen ausgefräst, da dies ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bietet. Zurück bleibt eine Anhäufung von Erde und Holzspäne, die meist innerhalb eines Jahres einsinkt und verrottet.
Falls sofort wieder gepflanzt werden soll, muss ein Erdaustausch erfolgen, da ansonsten die entstehenden Faulgase, etc. die neue Pflanzung beeinträchtigt.
Baumpflanzung
Gerade bei einer Ersatzpflanzung nach einer Fällung (Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde) aber auch generellen Neupflanzungen eines Jungbaumes, ist es wichtig auf die richtige Baumart, den richtigen Standort und die richtige Verankerung zu achten, damit diese auch dem Gesetz entsprechen und keine Folgekosten entstehen.
- Jungbaum
- Ersatzpflanzung
- Neupflanzung
- Ersatzbaum
Schnittzeitpunkt
Besonders Jungbäume sollten innerhalb der Vegetationsperiode (Mai - September) geschnitten werden, da zu dieser Zeit die geringsten Folgeschäden zu erwarten sind.
- der Baum bildet weniger Wassertriebe
- es erfolgt eine effektivere Abschottung
- eine Überwallung der Wunde entsteht schneller
- das Lichtraumprofil ist erkennbarer
Allerdings darf das Bundesnaturschutzgesetz nicht ausser Acht gelassen werden:
Siehe Artenschutz und siehe Schnittzeitpunkt im Register: Nähere, umfangreiche und interessante Infos
Weitere Infos
Baumschnittarbeiten
Die typischen Baumarbeiten umfassen alle Schnittarbeiten in und an der Baumkrone
Es geschehen immer wieder schwere und auch tödliche Unfälle durch fallende Ast- und Stammteile, weswegen sich nur Personen im Gefahrenbereich aufhalten dürfen, die unmittelbar mit den Schnitt- oder Fällarbeiten beschäftigt sind.
Durch beengte Platzverhältnisse müssen Ast-und Stammteile exakt geschnitten und unter Zuhilfenahme spezieller Abseiltechniken gefahrlos zu Boden gebracht werden. Hierfür sind umfangreiche Ausbildungen und Erfahrungen notwendig.
Siehe: VSG 4.2 § 3 Durchführung von Baumarbeiten, www.svlfg.de
Ein gesunder Baum braucht eigentlich keinen Pflegeschnitt.
Alle Teile eines Baumes, wie den Wurzeln und des Stammes mit seinen Ästen und Blättern nutzt der Baum zur Verankerung im Boden sowie der Speicherung und Versorgung.
Wird in dieses System eingegriffen oder muss eingegriffen werden, verändert sich das gesamte Zusammenspiel, was sich meistens erst nach Jahren erkennen lässt und die Konsequenzen erst später plausibel werden. Daher sollte es gute Gründe geben einen Baum zu beschneiden. Je weniger Wunden man ihm zufügt, desto besser. Allerdings ist die Größe der Schnittflächen auch entscheidend. Lieber viele kleine Wunden im Feinastbereich der Aussenkrone, als einzelne wenige starke und große Schnitte im Grobastbereich. Dabei muss die Baumart und der Schnittzeitpunkt auch berücksichtigt werden.
Ein häufig angesprochenes Thema ist der Umfang der Schnittmassnahmen:
Viele Kunden möchten einen starken Schnitt, da sie der Meinung sind, dann vielleicht 10 Jahre Ruhe zu haben, bevor sie uns wieder rufen. Dies ist ein Trugschluss und kontraproduktiv für alle Beteiligten, einschliesslich des Baumes. Vereinfacht erklärt: Der Baum hat eine gewisse Speichermenge an Substanzen um auch alle Blätter zu versorgen, die er im neuen Jahr wieder bilden und versorgen muss. Entfernt man nun etliche Äste, schießen viele kleine Äste (Neuaustrieb), blumenstraußartig hervor. Dies macht er, um annähernd die gleiche Anzahl an Blättern zu bilden wie im letzten Jahr (siehe „der beste Schnittzeitpunkt“ weiter unten). Das sieht nicht nur unschön aus, es Bedarf auch einer umfangreichen Pflege in den nächsten Jahren, die dann auch mehr Kosten produziert. Lieber alle 3-5 Jahre (je nach Standort, Baumart, Alter, etc.) kleinere Korrekturmassnahmen durchführen die viel schneller und günstiger sind, als einmal „verstümmeln“ um dann alle 2-4 Jahre zu retten was noch da ist und zu versuchen, wieder ein gewisses Grundgerüst für eine pflegeleichte Zukunft aufzubauen, was umfangreicher und teurer ist. Bei Einkürzungen von Kronenteilen, sollte immer ein gut dimensionierter Zugast von mindestens ⅓ des Durchmessers des entnommenen Astes betragen.
Ein Baum kann sehr alt werden. Und er kann dabei auch klein, oder kleiner gehalten werden.
Um u.a. das zu erreichen, aber auch einen Baum mit viel Platz zum wachsen, gesund und zukunftsreich zu erziehen, sollte lieber früher damit angefangen werden! Siehe Register: Jungbaumschnitt / Erziehungsschnitt In den ersten 10-14 Jahren sollte ein Jungbaum alle 2-3 Jahre überprüft und korrigiert werden. Hierbei ist bereits der Pflanzschnitt beim Setzen des Baumes sehr wichtig. Die Terminale (der höchste Punkt des Baumes) muss allein stehen, also keine Konkurrenztriebe neben sich haben. Sind diese Konkurrenztriebe annähernd so hoch, müssen sie eingekürzt werden. Hierbei ist aber auch immer das gesamte Grundgerüst des Baumes zu beachten. Äste die nach innen wachsen, sich kreuzen oder sonst keine Zukunft haben, sind zu entfernen. Dazu gehört auch das Entfernen der untersten Äste, bei Bedarf, um einen hohen und gesunden Kronenansatz zu erhalten. Die Regel ist hierbei 60/40. der Stamm steht hier für die 60%, die Krone sollte etwa 40% der Höhe einnehmen. Nach dieser Zeit ist nur noch vereinzelt alle 3-5 oder 6 Jahre eine Pflege durchzuführen, es sei denn er soll kleiner bleiben. Dann sollte wirklich alle 2-3 Jahre ein kleinerer Rückschnitt durchgeführt werden.
Falls Sie einen schönen Baum pflanzen möchten, lassen Sie dies bitte einen Baumpfleger machen. Dieser weiß bereits welche Sorten in Frage kommen, welche Höhe (Nieder-, Mittel-, oder Hochstamm), welcher Standort, welche Entfernung zum Nachbarn, welche Pflege und Verankerung, sowie welcher Schnitt nötig oder wünschenswert ist, um auch in Zukunft viel Freude und wenig Arbeit mit ihm zu haben. Ein individuelle Beratung ist hierbei unerlässlich.
Die Reaktion von Bäumen auf Verletzungen
Verletzungen an Bäumen können nicht „heilen“ wie bei Menschen. Die zerstörten Zellen können sich nicht erneuern. Die gesunden Zellen grenzen sich lediglich ab, um eine weitere Schwächung des Gewebes, durch eindringende Pilzsporen, Bakterien oder Insekten zu verhindern (CODIT Modell nach SHIGO). Diese Abgrenzung (Abschottung) hängt jedoch von der Art der Verletzung, der Art des Baumes, sowie der Vitalität des Baumes ab. Der junge Ast, das Astgewebe, hat noch keine direkte Verbindung zum Stammgewebe. Es sei denn der Ast ist bereits größer und älter und hat selbst bereits Kernholz mit Verbindung zum Kernholz des Stammes gebildet. Erst dann wird der Stamm in Mitleidenschaft gezogen, da das Kernholz eines dicken Astes einfault und so eine direkte Verbindung zum Kernholz des Stammes besteht. Aus diesem Grund sollten dicke, alte Äste nicht leichtfertig abgetrennt werden. In der Zukunft betrachtet, bedeutet dieser Eingriff meist das schleichende (zw. 5-25 Jahre) Todesurteil für den gesamten Baum.
Eine Kappung mit Folgen
Terminale dürfen/sollten grundsätzlich nicht gekappt werden. Es sei denn es besteht eine unmittelbare Verkehrsgefährdung. Die Auswirkungen einer Kappung des Baumes ist für diesen dramatisch. Die verbleibende Terminale bildet weder Astring noch Stammkragen. Jede neu austreibende Knospe bekommt nun die Info selbst die neue Terminale zu sein. Dies führt zu einem Wettwachstum in die Höhe und einem Verdrängungswachstum in die Dicke. Gleichzeitig faulen die gekappten Teile ein und der Neuaustrieb kann keine feste Verbindung zum Stammgewebe eingehen und ist somit sehr windbruchgefährdet und bedarf eines regelmäßigen Schnittes alle 2-3 Jahre. Dieser Aufwand ist intensiver in Bezug auf Arbeit und dadurch auch Kosten.
Der beste Schnittzeitpunkt
Der günstigste Zeitpunkt hängt von vielen Faktoren ab. In aller Regel ist es jedoch der Sommer, nach dem Blattaustrieb. Der Baum beginnt dann direkt mit der Bildung von Wundholz und der Schnitt oder die Verletzung trocknet besser ab, so das sich nicht so schnell Pilze, etc. einnisten und entwickeln können. In dieser Jahreszeit beginnt auch die Einlagerung von Reservestoffen. Wird in diesem Zeitraum geschnitten, verliert der Baum Assimilationsfläche. Dadurch lagert er weniger Reservestoffe ein, was ein geringeres Wachstum (Neuaustrieb) im neuen Jahr bedeutet. Wird jedoch zu viel geschnitten - verliert der Baum zu viel Assimilationsfläche, er kann nicht genug Reservestoffe einlagern und kümmert im nächsten Jahr vor sich hin. Die Vitalität lässt nach, er kann sich dann dadurch auch nicht gut schützen, z.B. gegen Trockenheit, Insektenbefall oder andere Umfeldveränderungen.
Baumpflege, Baumfällung, Baumschnitt, Heckenschnitt, Rodungsarbeiten u. Wurzelstockfräsung.
Ein jeder Baum ist anders beschaffen und weist seine Besonderheiten auf, weshalb wir für eine Baumpflege, Baumabtragung, eine Baumfällung bzw. Rodung einerseits erst nach einer genauen Betrachtung des Baumes vor Ort und andererseits nach Überprüfung sämtlicher anderer Faktoren, wie z.B. Zugänglichkeit des Standortes, Umgebung (befinden sich Gebäude in der Nähe?), Entsorgung des Schnittgutes, Einhaltung von sicherheitstechnischen Schnitt- und Fällmethoden, usw. einen konkreten Kostenvoranschlag erstellen können.
Die Preise unserer Firma für sämtliche unserer Arbeiten wie Baumpflege, Baum fällen, Baumschnitt, Baumfällung, Rodungsarbeiten, Baumabtragungen, Baumrodung, Rodungen, Häckseldienste, Wurzelstockfräsung, Gartenpflege, Gartenarbeiten in und um das Rhein-Main-Gebiet gestalten sich individuell u. können erst nach einem Besichtigungstermin genannt werden.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie zusätzlich sehr gerne die Entsorgung des anfallenden Schnittgutes, falls Sie einmal selbst Hand angelegt haben!
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie haben noch Fragen oder möchten einen kostenlosen Besichtigungstermin vereinbaren? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf.

Gartenarbeiten
Von der regelmäßigen Pflege Ihrer Gartenanlagen bis zur Betreuung von Grünflächen auf Firmen- oder Gemeindegeländen:
Wir erledigen alle Arbeiten zügig, ordentlich und ohne Umwege. Auf uns können Sie sich verlassen – pünktlich, transparent und lösungsorientiert.
Obstbaumschnitt / Obstbaumpflege
Obstbäume sind dazu da, essbare Früchte zu liefern. Sie bieten aber auch Schatten, Nahrung für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und den wohlriechenden Duft in der Blütezeit. Auch aus ökologischer Sicht ist der Erhalt von Obstbäumen, gerade wenn sie in Landschaftsprägenden Streuobstwiesen stehen, notwendig.
Den angepassten Schnitt, mit dem Wunsch des Kunden zu vereinen, ist immer wieder eine Herausforderung. Es ist auch nötig, den Frühjahrsschnitt und den „Juniriss“ nicht zu vernachlässigen, da diese für die Trieb- und Knospenbildung sowie für die Fruchtentwicklung entscheidend sind. Das Augenmerk liegt hier im ausgewogenen Verhältnis von Ertrag und Verjüngung, um die Vitalität des Baumes zu fördern und lange zu erhalten.
Heckenschnitt / Gehölzpflege
Es wird oft der Fehler gemacht, Hecken nicht regelmäßig zu schneiden. Besonders Koniferen sollten einen regelmäßigen Schnitt erhalten. Wir erledigen das für Sie.
Viele Stockgehölze z.B. Forsythie, Berberitze, Deutzie, Flieder, Haselnuss, Ranunkelstrauch, Pfeifenstrauch, Spindelstrauch, Weidenarten, etc. können/sollten, wenn sie nicht regelmäßig geschnitten wurden, alle 4-6 Jahre auf Stock gesetzt werden oder man entnimmt wenigstens die alten, dicken Triebe und lässt die jungen, dünnen stehen. Dabei immer auf Vogelnester, etc. achten! Siehe den Register Artenschutz!
Auch Liguster, Rhododendron und Kirschlorbeer, sowie Eibe, Feldahorn und Hainbuche vertragen einen Radikalschnitt gut, wobei eine Eibe sehr lange zum Nachwachsen benötigt.
Artenschutz
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in 2010 ist der Artenschutz in aller Munde.
Vor der Durchführung von Arbeiten an Bäumen und Gehölzen muss geprüft werden, ob Tiere oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten, sich darin befinden! Vor allem in der Hauptbrutzeit von Mitte März bis Mitte Juli. Es kann aber auch zu anderen Zeiten von Bedeutung sein, wenn z.B. Fledermäuse in einer Baumhöhle überwintern. Erst nach Sicherstellung das keine Tiere zu Schaden kommen, darf mit den Schnittmaßnahmen begonnen werden.
Durch die Unterscheidung des „Allgemeinen“ und des „Besonderen“ Artenschutzes sollen die Überlebenschancen geschützter Arten verbessert und ihre Fortpflanzung gesichert werden. Zentrale Vorschriften finden sich in den §39 und §44 BNatSchG.
Ganzjährig ist jedoch erlaubt:
- das Beschneiden und Fällen von Bäumen auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. (Achtung: Die Definition von gärtnerisch genutzten Grundflächen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, Heckenrodung ist nicht erlaubt)
- Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bzw. zur Gesunderhaltung von Bäumen (anerkannte Praxis) ist erlaubt.
- Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Wenn sie z.B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen sind erlaubt.
Nähere, ausführliche Informationen:
Allgemeiner Artenschutz nach §39 BNatSchG in der Baum- und Grünflächenpflege:
Dieser bildet eine Art generellen, übergeordneten Schutz, der sich über ALLE wild lebenden Tiere UND deren Lebensstätten erstreckt.
Die wichtigste Regelung ist hier das zeitliche Verbot von Schnitt- und Fällmaßnahmen während des Sommers von 1. März bis 30. September.
Ganzjährig ist jedoch erlaubt:
- das Beschneiden und Fällen von Bäumen auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. (Achtung: Die Definition von gärtnerisch genutzten Grundflächen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, Heckenrodung ist nicht erlaubt)
- Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bzw. zur Gesunderhaltung von Bäumen (anerkannte Praxis) ist erlaubt.
- Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Wenn sie z.B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen sind erlaubt.
Ist eine Schnittmaßnahme im Allgemeinen Artenschutz erlaubt, z. B. der Winterschnitt, entfällt nur dieser Schutz. Andere Schutzvorschriften (Baumschutzverordnung, aber auch Zugriffsverbote des Besonderen Artenschutzes nach §44 BNatSchG) bleiben weiterhin bestehen! Auch eine Naturschutzbehörde kann keine Ausnahmegenehmigung für im Sommer nicht zulässige Maßnahme erteilen. Sie könnte jedoch u.U. lediglich eine Befreiung zur Vermeidung ungewollter Härte gewähren.
Besonderer Artenschutz nach §44 des BNatSchG in der Baum- und Grünflächenpflege
Parallel zum Allgemeinen Schutz und den genannten zeitlichen Einschränkungen, gilt der besondere Artenschutz ganzjährig und auf allen Flächen.
Im BNatSchG wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden.
Beispiele für besonders geschützte Arten:
- alle heimischen Säugetierarten (z.B. Eichhörnchen, Siebenschläfer). Einige im und am Baum vorkommenden unterliegen sogar dem strengen Schutz (z.B. alle Fledermausarten).
- alle europäischen Vogelarten (ausser der Stadttaube) sind besonders geschützt. Einige sogar streng geschützt (z.B. Grünspecht, Habicht, Waldkauz).
- auch einige am Baum vorkommenden Insektenarten (Bockkäfer, Prachtkäfer, Rosenkäfer, aber auch Hornissen und viele Wespenarten sind besonders geschützt. Einige wenige unterliegen dem strengen Schutz (z.B. Eremit, Eichen-Heldbock).
Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Dazu gehören Brutplätze, Nester, Schlaf-, Mauser und Rastplätze, Verpuppungs- und Schlupfplätze oder Sommer und Winterquartiere
Ruhe- und Fortpflanzungsstätten besonders geschützter Arten dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden. Verlassene Kleinvogelnester dürfen aber nach der Brutzeit, wenn sich keinerlei Tiere mehr darin befinden, entfernt werden.
Intakte Bruthöhlen, Krähenhorste oder Greifvogelnester dürfen auch dann nicht entfernt werden, wenn sie zur Zeit ungenutzt sind, weil eine Nachnutzung auch durch andere Tierarten erfolgen kann.
Baum- und Grünflächenpflege im Einklang mit dem Artenschutz
Vor der Durchführung von Arbeiten an Bäumen und Gehölzen muss geprüft werden, ob Tiere oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sich darin befinden! Vor allem in der Hauptbrutzeit von Mitte März bis Mitte Juli. Es kann aber auch zu anderen Zeiten von Bedeutung sein, wenn z.B. Fledermäuse in einer Baumhöhle überwintern. Erst nach Sicherstellung das keine Tiere zu Schaden kommen, darf mit den Schnittmaßnahmen begonnen werden.
Sind jedoch Konflikte mit dem Artenschutz zu erwarten und können nicht umgangen oder vermieden werden, weil z.B. die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss Kontakt mit den Naturschutzbehörden aufgenommen werden. Diese werden den Sachverhalt prüfen und Maßnahmen erwägen und/oder Fachgutachten anfordern.
Der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Artenvielfalt ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die als einschränkend empfundenen gesetzlichen Regelungen sollten nicht den Blick darauf verwehren, daß die Baum- und Grünflächenpflege einen großen Beitrag zum Artenschutz leisten kann. Da die Bäume in den Siedlungen, Parks und Grünflächen, anders als im Forst, keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen, besteht gerade hier die Möglichkeit, Lebensräume für Tiere zu schonen und zu erhalten.

Was sagen unsere Kunden
„Die Gartenpflege wurde pünktlich und sehr sorgfältig erledigt. Schon beim ersten Gespräch wurde deutlich, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Besonders positiv fand ich die offene Kommunikation und die ehrliche Einschätzung der notwendigen Arbeiten.“
Für die regelmäßige Pflege unserer Grünanlagen haben wir in diesem Unternehmen einen verlässlichen Partner gefunden. Die Arbeit erfolgt stets gründlich, das Ergebnis überzeugt dauerhaft. Auch kurzfristige Anfragen werden professionell umgesetzt. Wir schätzen die hohe Qualität und die klare, ehrliche Beratung.
Nach Jahren der Vernachlässigung sah unser Grundstück entsprechend aus. Die Firma GeGos hat alles fachgerecht aufgearbeitet – vom Heckenrückschnitt bis zur Rasenpflege. Besonders positiv ist die Zuverlässigkeit: Termine wurden eingehalten, die Arbeit sauber ausgeführt."